Familienbeihilfe

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Unter Familienbeihilfe versteht man auch das so genannte Kindergeld, beziehungsweise die Zulage für Kinder, die der Staat den Eltern gewährt, um Tagesgeld zu erhalten oder die Kinder entsprechend ernähren bzw. aufziehen zu können. Die Höhe der Beträge für die Familienbeihilfe hängt immer davon ab, wie alt das Kind ist. Je mehr Kinder es sind, desto höher ist auch der Betrag, den die Eltern vom Staat erhalten. Es ist unwichtig, wie viel die Eltern, beziehungsweise ein Elternteil verdienen oder wie hoch das Einkommen ist. Es gibt zwei Arten, welche die Familienbeihilfe begrenzen.

Erstens endet sie, sobald das Kind berufstätig ist oder zweitens endet der Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat. Bis dahin zahlt der Staat die Familienbeihilfe jedes zweite Monat aus. Wenn die Familie in einer Gemeinschaft lebt, dann wird das Geld immer an die Mutter der Kinder bezahlt. Natürlich ist es auch möglich, einen Antrag zu stellen, dass auch der Vater das Kindergeld erhält. Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben, bekommt derjenige das Geld, bei welchem das Kind wohnt und lebt.

Eine weitere Ausnahme der Bezahlung von der Familienbeihilfe bildet der Wehrdienst beziehungsweise der Zivildienst, wenn dieser absolviert wird. Vor mehreren Jahren hieß die Familienbeihilfe noch Kinderbeihilfe. Ausbezahlt wird die Familienbeihilfe aus dem Fond für Familienlastenausgleich. Ausschlaggebend dafür sind die Löhne und deren Nebenkosten. Verwaltet wird die Beihilfe von Finanzministerium in Österreich. Er ist sowohl für die Familienpolitik, als auch für die Familienbeihilfen zuständig. Gegründet wurde dieser im Jahr 1968 und hatte vorrangig das Ziel, Familien und in erster Linie die Kinder zu unterstützen und Defizite auszugleichen. Sie soll die Kosten für Unterhalt und Betreuungsleistungen decken

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Caro 23. März 2010 um 08:33

Sehr interessant und informativ! ;)

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